Pippa Schneider: Rede zum Gesetzentwurf zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

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Rede TOP 9: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts (GE CDU)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach dem schrecklichen Terrorangriff der Hamas auf Israel am 07. Oktober haben sich auch in Niedersachsen antisemitische Übergriffe gehäuft. 

Jüdische Studierende berichten immer wieder von antisemitischen Beleidigungen und Drohungen. Von Flyern, Plakate und Schmierereien, von Anfeindungen online und in WhatsApp Nachrichten, von antisemitischen Posts in Chatgruppen und von einem dauerhaften Gefühl der Angst und der Unsicherheit als jüdischer Mensch an Hochschulen.

Diese antisemitischen Bedrohungen an den Hochschulen gipfelten im Februar in Berlin, als ein jüdischer Student von einem Kommilitonen angegriffen und krankenhausreif geschlagen wurde.

Allein bis Ende November 2023 zählte die Antisemitismus-Meldestelle Rias an deutschen Hochschulen 37 Vorfälle. Dabei haben die Hochschulen als Bildungseinrichtung eine Schlüsselrolle in der demokratischen, politischen Bildung und dementsprechend auch in der Bekämpfung von Antisemitismus.

An dieser Stelle gilt ein großer Dank unserem Minister, der uns direkt nach dem schrecklichen Fall in Berlin, proaktiv im Ausschuss unterrichtet hat, wo wir anschließend eine sehr konstruktive Diskussion zum Thema hatten.

Direkt nach dem 07. Oktober gab es Gespräche mit allen Hochschulleitungen zum Thema Antisemitismus an Hochschulen. Die Landeshochschulkonferenz hat sich wie auch die Hochschulrektorenkonferenz sehr klar und eindeutig gegen jeden Antisemitismus positioniert. Austausch gab es auch mit dem Niedersächsischen Verbund zur Lehrkräftebildung, um für das Thema Antisemitismus in der Lehrkräfteausbildung zu sensibilisieren. Und auch an den Hochschulen selber gab es weitere Aktivitäten: beispielsweise öffentliche Veranstaltungen mit dezidierten Auseinandersetzungen mit antisemitischen Bildern und Erzählungen. Auch die Antidiskriminierungsstellen an den Hochschulen müssen für den Bereich Antisemitismus weiter sensibilisiert werden.

Der momentane rechtliche Stand ist, dass in Niedersachsen bei antisemitischen Vorfällen das Präsidium ein befristetes Hausverbot aussprechen kann. In besonders schwerwiegenden Fällen ist es in Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen möglich Studierende zu exmatrikulieren - bei einer strafrechtlichen Verurteilung wegen einer Straftat gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder Freiheit und wenn dadurch eine Gefährdung des Studienbetriebs zu erwarten ist.

Ich bin dem Minister dankbar, dass er im Ausschuss klar gemacht hat: in Niedersachsen wird gegen Antisemitismus konsequent gehandelt!

Das Recht auf freie Berufswahl ist dabei ebenfalls ein hohes Gut. Deswegen muss immer genau abgewogen werden, welche Maßnahmen getroffen werden. Zum Schutz vor Willkür ist es deshalb wichtig, dass es für eine Exmatrikulation eine erhebliche Gefährdung des Studienbetriebes braucht.

Ich freue mich, dass bei diesem wichtigen Thema die demokratischen Fraktionen an einem Strang ziehen und dass wir hier geschlossen gegen Antisemitismus an unseren Hochschulen stehen. Und auch wenn wir in den Details der Umsetzung konstruktiv diskutieren, dass uns doch alle dasselbe Ziel eint:

Unser Auftrag ist es dafür zu sorgen, dass unsere Hochschulen für alle Studierenden und Beschäftigten - unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuellen Orientierung - für alle ein sicherer Ort sind.

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