Pippa Schneider: Rede zum Gesetzentwurf (CDU) zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes / Unfallfürsorge

© Plenar TV

TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes / Unfallfürsorge (GE CDU)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine ‚Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes im Abschnitt Unfallfürsorge zur Zahlung des Unfallausgleichs‘ – das klingt ja erstmal schön und gut. Aber schauen wir uns mal an, was da eigentlich genau dahintersteckt.

Also, es geht um Dienstunfälle. Wenn Beamte einen Dienstunfall haben und länger als 6 Monate nicht arbeiten können, dann ist das geregelt im Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz. Der Beamte bekommt seine Bezüge weiter und erhält zusätzlich einen Unfallausgleich. Dieser wird gezahlt, um den Schaden durch den Unfall sozusagen auszugleichen. Ist also alles geregelt.

Der Vorschlag der CDU vermengt diese Regelung jetzt aber mit den Regelungen im Sozialgesetzbuch für Opfer von zum Beispiel Terroranschlägen. Hier gilt das Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch. Das wurde nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz im Jahr 2016 reformiert. Ein Opfer eines Anschlags, wie zum Beispiel am Breitscheidplatz, bekommt eine soziale Entschädigung.

Sie, liebe CDU Fraktion, betreiben mit diesem Gesetzesentwurf also eine Vermischung der sozialen Entschädigung bei Opfern von Terroranschlägen mit einem Dienstunfall eines Beamten.

Die Regelungen im Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz sind zum Teil an die Bundesgesetze gekoppelt. Diese Bundesgesetzgebung ist zu Ende 2023 ausgelaufen, weshalb es in den Ländern eigene Regelungen zum Unfallausgleich brauchte. Diese Regelungen sind im Januar 2024 durch einen Arbeitskreis für Versorgungsfragen von Bund und Ländern angepasst worden. Der Arbeitskreis hat hier eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Regelung in den Ländern geschaffen. Die geltenden Sätze für den Unfallausgleich wurden dabei fortgeschrieben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU Fraktion - wenn Sie nicht nur verschiedene Gesetze hier vermischen wollen, sondern wirklich Interesse haben daran wie Opfer von Terroranschlägen gut betreut werden können, dann können Sie bei unserem Antrag zum Landesbeauftragten für Opferschutz gut zuhören und gern mitstimmen.

Zurück zum Pressearchiv