Pippa Schneider: Rede zum eigenständigen Promotionsrecht an Fachhochschulen

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TOP 27: Einführung eines eigenständigen Promotionsrechts für Fachhochschulen (Antrag SPD/Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Niedersachsens Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaft leisten einen wichtigen Beitrag für den Wissenschaftsstandort Niedersachsen. Zentrale Aufgabe ist die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften und eben die anwendungsbezogene Forschung.

Mit der Einführung eines Promotionsrechts für eben diese Hochschulen geben wir ihnen den Rückenwind, den sie brauchen. So können sie weiterhin als Motor in der anwendungsbezogenen Forschung agieren und damit die Wissenschaftslandschaft Niedersachsens weiter voranbringen.

Gerade durch ihr Themenprofil stellen Fachhochschulen und HAWen eine wichtige Ergänzung zu den Universitäten dar. Eine Universität, um beispielsweise Schiffahrt zu studieren, kann man wohl lange suchen. Und auch im Bereich Pflege- und Gesundheitsfachberufe sind die Hochschulen nicht mehr wegzudenken. Über die Bedeutung der Pflege und deren Weiterentwicklung haben wir ja erst gestern im Plenum debattiert. Hier sind wir uns bestimmt alle einig, wie wichtig es ist die Pflege mit guter wissenschaftlicher Arbeit zu unterstützen und dafür eben auch die Fachkräfte auszubilden.

Gerade diese Themenprofile stellen unsere Hochschulen jedoch auch vor besondere Herausforderungen in der Nachwuchsgewinnung. Dazu geben wir ihnen nun ein weiteres Mittel an die Hand: Mit dem eigenständigen Promotionsrecht stärken wir gerade auch diese besonderen Bereiche.

Niedersachsen begibt sich mit einem Promotionsrecht in gute Gesellschaft. Viele andere Bundesländer haben dies schon umgesetzt oder sind auf dem Weg dorthin. Die Hälfte der Bundesländer verfügt aktuell über Gesetzesregelungen, die ein Promotionsrecht für HAWen ermöglichen. Und auch ein eigenständiges selektives Promotionsrecht gibt es mittlerweile in einigen Bundesländern.

Der Hochschullehrerbund, sowie die GEW auf Bundesebene begrüßen das eigenständige Promotionsrecht. Es wird also höchste Zeit, dass wir in Niedersachsen hier diesen Empfehlungen folgen und uns auf den Weg machen.

Bisher ist es möglich Kooperative Promotionen mit und an Universitäten durchzuführen. In der Vergangenheit wurden diese Kooperationen mit verschiedenen Maßnahmen gestärkt. Sie stoßen in der Praxis allerdings allzu oft auf organisatorische Schwierigkeiten. 

Um hier Abhilfe zu schaffen, gibt es eine ganze Bandbreite: von bisherigen Kooperationsmodellen über gemeinsame Promotionskollegs bis hin zu einem eigenständigen Promotionsrecht in besonders forschungsstarken Bereichen.

Damit schaffen wir einen breiten Instrumentenkasten, um den Bedarf an qualifiziertem wissenschaftlichen Nachwuchs zu decken und die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen auszubauen.

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