Antrag: Medizinstudienplätze bedarfsorientiert ausbauen und die Allgemeinmedizin innerhalb des Studiums stärken

Fraktion der SPD

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Der niedersächsischen Bevölkerung steht derzeit eine insgesamt gut erreichbare und qualitativ hochwertige ambulante medizinische Versorgung zur Verfügung. Besonders die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum steht jedoch vor wachsenden Herausforderungen.

Mit der Enquetekommission zur medizinischen Versorgung, dem kontinuierlichen Ausbau der Medizinstudienplätze an der European Medical School Oldenburg, der Medizinischen Hochschule Hannover sowie der Universitätsmedizin Göttingen in den vergangenen Jahren und der Einführung einer Landarztquote haben Landtag und Landesregierung bereits wichtige Maßnahmen realisiert, die auf eine zukünftige Sicherstellung einer flächendeckenden hausärztlichen Versorgung abzielen.

Neben Maßnahmen wie der Optimierung der gegenwärtigen Bedarfsplanung durch den Bundesgesetzgeber, der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Tätigkeit als Hausärztin bzw. Hausarzt sowie der Stärkung und Ausweitung der Übertragung ärztlichen Leistungen auf andere Berufsgruppen stellt insbesondere die Nachwuchsgewinnung einen wesentlichen Baustein bei der Sicherstellung zukünftiger Bedarfe dar.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung:

 

Entschließung

 

  1. Gemeinsam mit den medizinischen Fakultäten und den maßgeblich an der Versorgung beteiligten Akteurinnen und Akteuren ein ressortübergreifendes Konzept zu entwickeln, wie die Bedarfe an Ärztinnen und Ärzten, insbesondere der Allgemeinmedizin, zukünftig gedeckt werden können. Das Konzept sollte dabei insbesondere beinhalten:
  1. wie die bedarfsgerechte Aufstockung von Medizinstudienplätzen weiter vorangetrieben werden kann,
  2. wie Kosten, die für eine Aufstockung von Medizinstudienplätzen wie beispielsweise notwendige Baumaßnahmen oder Erstattungen von Kompensationszahlungen an die Kooperationskrankenhäuser entstehen, kompensiert werden können,
  3. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine Stärkung der Allgemeinmedizin innerhalb des Medizinstudiums zu erreichen,
  4. welche Maßnahmen über die Medizinerinnen- und Mediziner-Ausbildung hinaus auf Ebene der Versorgung ergriffen werden können. Dabei sind insbesondere auch die Empfehlungen der Enquetekommission zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu berücksichtigen.
  1. Sich auf Bundesebene weiterhin für eine Lösung bei der noch ausstehenden Neuregelung der Approbationsordnung einzusetzen. Insbesondere dafür zu sorgen, dass eine Finanzierung seitens des Bundes sichergestellt ist.
  2. Eine Lösung zu erarbeiten, mit der die Quotierung der Studienplätze im Rahmen der Quote für Landärztinnen und Landärzte für die einzelnen medizinischen Fakultäten transparent gestaltet wird, damit die jeweiligen Fakultäten für diese Gruppe die Ausbildung entsprechend gestalten können.
  3. Sich auf Bundesebene für eine Beschleunigung der Verfahren bei der Berufszulassung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten einzusetzen.

Begründung

Die Sicherstellung der (haus-) ärztlichen Versorgung ist auch im Flächenland Niedersachsen eine zunehmende Herausforderung. Dieser Herausforderung kann wirkungsvoll nur mit einer Kombination verschiedener, ineinandergreifender Maßnahmen begegnet werden, bei der neben dem Land vor allem auch der Bundesgesetzgeber und die ärztliche Selbstverwaltung gefordert sind. 

Mit der Entwicklung eines umfassenden und ressortübergreifenden Konzepts sollen in einem ersten Schritt sowohl der bedarfsgerechte Ausbau von Medizinstudienplätzen und die Stärkung der Allgemeinmedizin innerhalb des Studiums, als auch die Versorgungsebene stärker in den Blick genommen werden. Bestehende Ansätze in den verschiedenen Ressorts sollen dabei besser aufeinander abgestimmt und neue Ansätze, die im Gestaltungsbereich des Landes Niedersachsen liegen, entwickelt werden. Dabei soll vor allem auch an die Arbeit der Enquetekommission zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung angeknüpft und die Handlungsempfehlungen des Gremiums im Bereich der ambulanten Versorgung konkretisiert werden. 

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