Antrag: Einführung eines eigenständigen Promotionsrechts für Fachhochschulen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90 Die Grünen

Der Landtag bittet die Landesregierung, bei der Erarbeitung eines Entwurfs für die anstehende Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ein eigenständiges Promotionsrecht für Fachhochschulen zu berücksichtigen und dazu § 9 Abs. 1 Satz 5 einzufügen:

 „Einer Fachhochschule oder einer Hochschule für Angewandte Wissenschaft kann durch besonderen Verleihungsakt des Ministeriums ein befristetes und an Bedingungen geknüpftes Promotionsrecht für solche Fachrichtungen zuerkannt werden, in denen sie eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen hat und in denen sie Masterstudiengänge oder entsprechende Studiengänge, die mit einem Staatsexamen abschließen, anbietet.“

Begründung

Die Arbeit der Fachhochschulen und der Hochschulen für Angewandte Wissenschaft (HAW) hat sich innerhalb der letzten vier Jahrzehnte deutlich verändert. Neben der weiterhin zentralen Aufgabe der Ausbildung von qualifizierten Fachkräften ist hier inzwischen auch die anwendungsbezogene Forschung ein wichtiger Teilbereich. Fachhochschulen und HAW stellen aufgrund ihres besonderen Themenprofils eine wichtige Ergänzung zum Profil von Universtäten dar. Viele der angebotenen Fächer werden an Universitäten überhaupt nicht gelehrt, wie z. B. Pflege- und Gesundheitsfachberufe und sind auf Forschung und Entwicklung in den Fächern angewiesen, um die Fächer und Ausbildung entlang der Bedarfe in der Praxis weiter zu entwickeln. Fachhochschulen und HAW fungieren heute zudem als wichtige Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und sind zumeist in besonderem Maße regional verankert, was dem Arbeitsmarkt und der Bekämpfung des Fachkräftemangels deutlich zugutekommt.

Um bundesweit weiter wettbewerbsfähig zu sein, benötigen Fachhochschulen und HAW in Niedersachsen für die wissenschaftlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bessere Perspektiven. Ein eigenständiges Promotionsrecht kann sehr stark dazu beitragen, dass dringend benötigtes wissenschaftliches Personal den Fachhochschulen und HAW längerfristig erhalten bleibt, was auch die Chancen auf einen regionalen Verbleib in unserem Bundesland erhöht.

Ein solches Promotionsrecht steht in nicht in Konkurrenz zu den Angeboten der Universitäten, sondern stellt eine sinnvolle Ergänzung dar. Es zeigt sich zudem, dass die Durchführung von kooperativen Promotionsverfahren in der Praxis oftmals auf (vor allem organisatorische und auch fachliche, s. Studium nur an HAWs) Schwierigkeiten stößt -  ein Problemfeld, das ein eigenständiges Promotionsrecht für Fachhochschulen und HAW deutlich vermindern würde.

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