„Menschen aller Geschlechter sind gleichberechtigt. Dieser Grundsatz, der in unserer Gesellschaft so selbstverständlich wie alltäglich umstritten ist, muss endlich vollumfänglich umgesetzt werden. Daher unterstützen wir GRÜNE im Kreisverband Göttingen die Initiative Gleiche Brust für Alle, die sich für die Gleichbehandlung der Oberkörper aller Menschen einsetzt“, so Pippa Schneider, die im Kreisvorstand der GRÜNEN und gleichzeitig Spitzenkandidatin der GRÜNEN Jugend ist.
Das Bündnis Gleiche Brust für Alle hat bereits viel erreicht. So ist das oberkörperfreie Schwimmen in Göttingens Bädern bis zum 31. August für alle Geschlechter samstags und sonntags gleichberechtigt möglich. Anschließend soll evaluiert und darüber entschieden werden, wie es weitergeht: Wird die Regelung auf alle Tage ausgedehnt? Bleibt es bei der Wochenend-Regelung oder finden sich neue Kompromisslinien?
Geht es nach dem GRÜNEN Landtagskandidatinnen, steht die Meinung fest. Marie Kollenrott, die in Göttingen für das Direktmandat kämpft, führt aus: „Gleichberechtigung ist für uns nicht verhandelbar und kann auch nicht nur an einzelnen Tagen gelten. Selbstverständlich gilt sie jeden Tag. Das muss unmissverständlich umgesetzt werden. Es kann keine Bade- oder Parkordnung geben, die Menschen verschiedener Geschlechter unterschiedliche Rechte mit Blick auf den eigenen Oberkörper einräumt. Erst recht kann es nicht Sache unserer Landespolizei sein, sich diskriminierend zu verhalten. Daher haben wir einen Passus zur Gleichberechtigung aller Oberkörper in unser Landtagswahlprogramm aufgenommen. Das ging ganz ohne Diskussion. Unser Landesvorstand steht hinter uns.“
Im Landtagswahlprogramm steht nun: „im öffentlichen Raum (dürfen) keine unterschiedlichen Kleidungsvorschriften für die verschiedenen Geschlechter gelten. An Orten, an denen es üblich ist, sich mit freiem Oberkörper aufhalten zu können, muss es diese Option für alle Geschlechter geben.“
Darüber hinaus haben GRÜNE aus Göttingen ebenfalls einen Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik initiiert, der noch einen Schritt weitergeht. Dieser fordert „Verantwortliche in Bund, Land und Kommunen auf klar zu kommunizieren, dass die Geschlechter auch mit Bezug auf mögliche Rechte und Pflichten die Oberbekleidung betreffend gleichberechtigt sind. Dabei muss geprüft werden, wie sichergestellt werden kann, dass sich Fälle wie die Verweise mehrerer Frauen aus öffentlichen Schwimmbädern aufgrund dieser Vorschrift nicht wiederholen. Falls dazu eine Gesetzesänderung nötig sein sollte, diese anzustreben“